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Ein ständig wachsendes Stiftungskapital gewährleistet auch über Generationen hinweg Handlungsfähigkeit. Das Stiftungsvermögen darf nicht angetastet werden und muss in seiner Substanz erhalten bleiben.

Mit jedem Betrag helft Ihr / helfen Sie in dieser Zeit des Starts das Kapital für die Handlungsfähigkeit der Stiftung anzusparen. Für die Zukunft bedeutet das eine dauerhafte Förderung von Projekten gemäß dem Stiftungszweck.

Wer mithelfen möchte,dass die ABC-Club-Stiftung
-Stiftung für Mehrlingsfamilien-
auf gesunden Beinen stehen kann, richte seine Zuwendungen bitte mit folgender Bankverbindung an die

ABC-Club-Stiftung
Hannoversche Volksbank


IBAN : DE 31 2519 0001 0939 6101 00

Stichwort: Zustiftung


Dabei unter Verwendungszweck unbedingt „Zustiftung“ angeben. Überweisungen bis 100,00 € werden vom Finanzamt durch den Überweisungsbeleg anerkannt. Für größere Beträge wird eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Daher ist es wichtig, auf dem Überweisungsträger genau den Namen und die Adresse anzugeben, damit durch die Bürgerstiftung Hannover die Bescheinigung ausgestellt werden kann.


Steuerrechtliche Informationen

Grundlage für relevante Steuervorteile für Zuwendungsgeber ist das Einkommen- steuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Gesetz zur weiteren Förderung von Stiftungen.

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen zu wissenschaftlichen Zwecken, sind bis zu 5 % des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig.

Weitere Ausführungen über die Minderung des zu versteuernden Einkommens bzw. des Gewerbeertrages,die Regelung bei Großspenden und den Stiftungshöchstbetrag der weiteren steuerlichen Förderung finden Sie im Ratgeber Deutscher Stiftungen Band 1 „Die Errichtung einer Stiftung“ vom Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Möglichkeiten der Förderung

Der Wortlaut des Stiftungszwecks ist bitte den angehängten Dokumenten zu entnehmen. Den Stiftungszweck zu bestimmen ist der schwierigste Teil bei der Stiftungsgründung. Hiervon hängt schließlich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ab. Ferner soll eine Stiftung nicht nur für einen kurzen Zeitraum handlungsfähig sein, sondern auch bei Veränderungen der gesellschaft- lichen o. a. Voraussetzungen der zu berücksichtigenden Zielgruppe ihre Fördermittel einsetzen können.

Für unseren Verein ergeben sich in Abhängigkeit von der finanziellen Voraussetzung viele Chancen. Wichtig ist zunächst einmal die Absicherung der bisher entwickelten Projekte an Information, Erholung und Öffentlichkeitsarbeit. In Anbetracht der im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl sinkenden Bereitschaft von ehrenamtlichem Engagement aus den verschiedensten Gründen wird den Vorstand zwingen mehr Arbeit in professionelle Hände zu vergeben und damit auch bezahlen zu müssen. Es ist nicht zumutbar diese Kosten durch die Erhöhung von Mitgliederbeiträgen zu kompensieren.

Darüber hinaus ergeben sich bei steigendem Stiftungskapital aber auch interessante neue Projekte: wissenschaftliche Arbeiten, Ausrichtung von Tagungen, Verbesserung und Anerkennung der Kompetenz des Vereins in Politik und Medizin national wie international.

Für die Gestaltung der Zukunft unserer und der nachfolgenden Mehrlingsfamilien sollten wir uns von diesen Visionen begeistern und tragen lassen und jedes erdenkliche Engagement einbringen.

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Bankverbindung:

Hannoversche Volksbank

IBAN : DE 31 2519 0001 0939 6101 00

Stichwort: Zustiftung